Geregelt sind die entsprechenden Vorgaben in der Arzeimittelrichtlinie (AMR), die Sie hier als PDF downloaden können. Als zweiten Download bieten wir Ihnen das Info des Diätverbandes an. Klicken Sie einfach hier.
Medizinisch notwendige Fälle werden in der Arzneimittelrichtlinie (AMR) Kapitel E unter Punkt 15.3, in Kraft seit 1. Oktober 2005, geregelt.
Aufgabe des Arztes ist es, die entsprechenden ernährungstherapeutischen Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu veranlassen. Reichen diese nicht aus, um den Ernährungszustand des Patienten zu verbessern oder zu optimieren, kann der Arzt enterale Ernährung verordnen.
Eine Dokumentation dieser Maßnahmen durch den Arzt ist in der AMR nur bei Fettverwertungsstörungen und Verwertungsstörungen anderer Nahrungsinhaltsstoffe (Malassimilationssyndrom) gefordert. Bei Fettverwertungsstörungen oder Malassimilationssyndrom kann der Malabsorptions-Index MAPI™ als Dokumentationshilfe dienen. Nähere Informationen über den Malabsorptions-Index MAPI™ erhalten Sie über die Produktinformationsnummer 0800-1001635.
Einen Überblick über ernährungstherapeutische Maßnahmen gemäß AMR, erstattungsfähige Produkte und die Bedeutung der Verordnung für das ärztliche Budget erhalten Sie an dieser Stelle. Darüber hinaus informieren wir Sie über die Zuzahlungspflicht und die Belastungsgrenze des Patienten. Wählen Sie einfach Ihr Thema durch Anklicken in der Liste aus.