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Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen
Bei Einhaltung der Regeln nach Sozialgesetzbuch V und Arzneimittelrichtlinie sind enterale Ernährung und Hilfsmittel bei Verordnung durch zugelassene Ärzte auf Muster 16 Formular (rosa Rezept) erstattungsfähig.

tipps zur kostenerstattung

Damit die Kosten einer enteralen Ernährung erstattet werden können, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Verordnung werden die notwendigen Mittel durch niedergelassenen, zugelassenen Vertragsarzt auf Muster 16 Formular (rosa Rezept).
  • Nahrungs- und Verbandstoffrezepte werden umgehend zur Vergütung bei der GKV eingereicht.
  • Hilfsmittel (Überleitgeräte; Pumpen etc.) müssen auf dem Rezept zusätzlich durch ankreuzen der Ziffer 7 (oben rechts) als Hilfsmittelverordnung gekennzeichnet werden.
  • Hilfsmittel müssen immer getrennt von Nahrung und Verbandstoffen verordnet werden.
  • Für Hilfsmittel gilt das in SGB V geregelte Kostenvoranschlagsverfahren (aus praktischen Gründen muss Kostenvoranschlag und Beginn der Versorgung parallel erfolgen, denn der Patient kann nicht bis zur Genehmigung auf die Ernährung verzichten) bei einer Ablehnung muss der Leistungserbringer auf die Vergütung bis zum Ablehnungstag bestehen, denn bis dahin musste er davon ausgehen das die ärztliche Verordnung auch medizinisch notwendig war/ist abweichende Regelungen müssen durch bilaterale Verträge einvernehmlich geregelt werden.




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