Drucken    Schließen 

Nicht verordnungsfähige Produkte
Die Spezialnahrungen sind außer bei Fettverwertungsstörungen und Malassimilationssyndrom nicht mehr zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig, können aber weiterhin auf Privatrezept verordnet werden.

 die unterschiede der produkte 

Bei den nicht erstattungsfähigen Produkten ist unter den folgenden drei Gruppen zu unterscheiden:

1. Nicht verordnungsfähige Spezialprodukte

Die Verordnung von krankheitsadaptierten Spezialprodukten ist ausgeschlossen, soweit es sich um Produkte handelt, die speziell für die folgenden Indikationen angeboten werden:

  • chronische Herz-Kreislauf- oder Ateminsuffizienz,
  • Dekubitusprophylaxe oder -behandlung,
  • Diabetes mellitus,
  • Geriatrie,
  • Stützung des Immunsystems,
  • Tumorpatienten

2. Produkte, die aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht verordnungsfähig sind:

  • Elementardiäten und Sondennahrung, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus mit Mineralstoffen, Spurenelementen oder Vitaminen angereichert sind
  • hypokalorische Lösungen (Energiedichte unter 1,0 kcal/ml)
  • sonstige Hydrolysatnahrungen (nicht hochhydrolysiert zum Einsatz bei Kuhmilcheiweißallergie) und Semi-Elementarnahrungen (auch HA-hypoallergene Spezialnahrung)

3. Produkte, die nicht verordnungsfähig sind, soweit damit Mehrkosten verbunden sind
Hierzu zählen Produkte:

  • die speziell mit Ballaststoffen angereichert sind
  • die speziell mit mittelkettigen Triglyzeriden (MCT-Fette) angereichert sind; dies gilt nicht bei dokumentierter Fettverwertungsstörung vorliegt

 

Dokumentationshilfen
Wir bieten Ihnen hilfreiche Unterstützung bei der Betreuung Ihrer Patienten!
Ernährungsdokumentation
Rezeptideen
Anregungen für eine gesunde Ernährung!
Rezepte
BMI-Rechner für Kinder 
Errechnen Sie mit Körpergewicht und Körpergröße den Body- Mass-Index Ihres Kindes.
BMI berechnen
Kontakt
Für Fragen und Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt aufnehmen
  Drucken    Schließen