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Spezielle Anwendungsgebiete
Verordnungsfähige Standard- und Spezialprodukte
In der aktuell gültigen Arzneimittelrichtlinie (AMR) wird erstmals zwischen Standard- und Spezialnahrung unterschieden.
verodnungsfähige produkte allgemein
Standardnahrungen
Normo- und hochkalorische Standardsondennahrung
bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung
Normo- und hochkalorische Standardtrinknahrung
bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden Ernährung
Ballaststoffreiche Standardnahrungen
, wenn dadurch keine Mehrkosten entstehen
Spezialnahrungen
Spezialprodukte für Niereninsuffiziente
Altersadaptierte Produkte für Säuglinge und Kleinkinder
Elementardiäten (so genannte Trinknahrung) mit hochhydrolysierten Eiweißen oder Aminosäuremischungen für Säuglinge und Kleinkinder mit Kuhmilcheiweißallergie oder Patientinnen und Patienten mit multiplen Nahrungsmittelallergien
Niedermolekulare Produkte oder Produkte mit mittelkettigen Fetten (MCT-Fetten) für Patienten mit Fettverwertungsstörungen oder Verwertungsstörungen anderer Nahrungsinhaltsstoffe (Malassimilationssyndrom)
Produkte reich an mittelkettigen Fetten (MCT-Fette) für Patienten ohne Fettverwertungsstörungen, wenn dadurch keine Mehrkosten entstehen
spezielle Produkte für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit seltenen angeborenen Defekten im Kohlenhydrat- oder Fettstoffwechsel (je nach Krankheitsbild auch kohlenhydrat- oder fettfreie Einzelsupplemente) sowie für weitere definierte diätpflichtige Erkrankungen
Defektspezifische Aminosäuremischungen, auch fett- und kohlenhydrathaltige Produkte, bei angeborenen Defekten im Aminosäurenstoffwechsel
spezielle Produkte für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit seltenen angeborenen Defekten im Kohlenhydrat- oder Fettstoffwechsel (je nach Krankheitsbild auch kohlenhydrat- oder fettfreie Einzelsupplemente) sowie für weitere definierte diätpflichtige Erkrankungen
ketogene Diäten für Patientinnen und Patienten mit Epilepsien, wenn trotz optimierter antikonvulsiver Therapie eine ausreichende Anfallskontrolle nicht gelingt
Elementardiäten
zum Beispiel Aminosäuremischungen und hochhydrolysierte Eiweiße für Säuglinge und Kleinkinder mit Kuhmilcheiweißallergie oder für Patienten mit multiplen Nahrungsmittelallergien
zur vollständigen Ernährung geeignete Trinknahrungen
Ketogene Diäten
für Patienten mit Epilepsien, wenn trotz krampflösender (antikonvulsiver) Therapie keine ausreichende Anfallskontrolle gelingt
Weitere
Produkte für Patienten mit angeborenen Defekten im Kohlenhydrat- oder Fettstoffwechsel
Quelle: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009
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