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Verordnungsfähige Standard- und Spezialprodukte
In der aktuell gültigen Arzneimittelrichtlinie (AMR) wird erstmals zwischen Standard- und Spezialnahrung unterschieden.

 verodnungsfähige produkte allgemein

Standardnahrungen
  • Normo- und hochkalorische Standardsondennahrung bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung
  • Normo- und hochkalorische Standardtrinknahrung bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden Ernährung
  • Ballaststoffreiche Standardnahrungen, wenn dadurch keine Mehrkosten entstehen
Spezialnahrungen
  • Spezialprodukte für Niereninsuffiziente
  • Altersadaptierte Produkte für Säuglinge und Kleinkinder
  • Elementardiäten (so genannte Trinknahrung) mit hochhydrolysierten Eiweißen oder Aminosäuremischungen für Säuglinge und Kleinkinder mit Kuhmilcheiweißallergie oder Patientinnen und Patienten mit multiplen Nahrungsmittelallergien
  • Niedermolekulare Produkte oder Produkte mit mittelkettigen Fetten (MCT-Fetten) für Patienten mit Fettverwertungsstörungen oder Verwertungsstörungen anderer Nahrungsinhaltsstoffe (Malassimilationssyndrom)
  • Produkte reich an mittelkettigen Fetten (MCT-Fette) für Patienten ohne Fettverwertungsstörungen, wenn dadurch keine Mehrkosten entstehen
  • spezielle Produkte für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit seltenen angeborenen Defekten im Kohlenhydrat- oder Fettstoffwechsel (je nach Krankheitsbild auch kohlenhydrat- oder fettfreie Einzelsupplemente) sowie für weitere definierte diätpflichtige Erkrankungen
  • Defektspezifische Aminosäuremischungen, auch fett- und kohlenhydrathaltige Produkte, bei angeborenen Defekten im Aminosäurenstoffwechsel
  • spezielle Produkte für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit seltenen angeborenen Defekten im Kohlenhydrat- oder Fettstoffwechsel (je nach Krankheitsbild auch kohlenhydrat- oder fettfreie Einzelsupplemente) sowie für weitere definierte diätpflichtige Erkrankungen
  • ketogene Diäten für Patientinnen und Patienten mit Epilepsien, wenn trotz optimierter antikonvulsiver Therapie eine ausreichende Anfallskontrolle nicht gelingt 
Elementardiäten
  • zum Beispiel Aminosäuremischungen und hochhydrolysierte Eiweiße für Säuglinge und Kleinkinder mit Kuhmilcheiweißallergie oder für Patienten mit multiplen Nahrungsmittelallergien
  • zur vollständigen Ernährung geeignete Trinknahrungen
Ketogene Diäten
  • für Patienten mit Epilepsien, wenn trotz krampflösender (antikonvulsiver) Therapie keine ausreichende Anfallskontrolle gelingt
Weitere
  • Produkte für Patienten mit angeborenen Defekten im Kohlenhydrat- oder Fettstoffwechsel

Quelle: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009


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